Das Entlastungspaket auf einen Blick
- Arbeitnehmer (Stichtag 1.9.2022) erhalten die Pauschale über den Arbeitslohn (Auszahlung erfolgt im September 2022).
- Bei Einkünften aus Gewerbebetrieb, freiberuflicher Tätigkeit bzw. Land- und Forstwirtschaft wird die Pauschale über eine Kürzung der Einkommensteuer-Vorauszahlungen bzw. über die Einkommensteuerveranlagung 2022 gewährt.
- Pensionäre und Rentner erhalten die Pauschale nicht (außer sie erzielen die o.g. Einkünfte).
- Keine Pauschale erhalten außerdem Steuerpflichtige ohne Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt in Deutschland sowie beschränkt steuerpflichtige Grenzpendler.
- auf Grundsicherung nach dem SGB II oder SGB XII oder
- auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder
- auf ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundesversorgungsgesetz oder
- für die Kinderzuschlag bezogen wird
- nach dem SGB III oder SGB XII oder
- nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder
- ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundesversorgungsgesetz erhalten
8. Einmalzahlung in Höhe von 100 Euro an Bezieher von Arbeitslosengeld II