Steuern auf Kryptogewinne?
Die steuerliche Beurteilung von Kryptowährungen steckt noch in den Kinderschuhen. Vereinzelt gibt es aber bereits Gerichtsentscheidungen, die sich mit dieser Thematik befassen. So hat das Finanzgericht Köln entschieden, dass Gewinne aus der Veräußerung von Kryptowährungen im Rahmen eines privaten Veräußerungsgeschäfts einkommensteuerpflichtig sind.
Im Einzelnen ging es um Bitcoins, die der Kläger im Januar 2017 erworben hatte. Diese tauschte er noch im selben Monat in Ethereum-Einheiten und im Juni 2017 in Monero-Einheiten um. Ende 2017 tauschte er diese wieder in Bitcoins um und veräußerte sie Ende 2017. Insgesamt erzielte er einen Gewinn von rd. 3,4 Mio. Euro.
Das Finanzamt sah darin einen steuerpflichtigen Gewinn aus privatem Veräußerungsgeschäft und setzte entsprechende Einkommensteuer fest. Die dagegen gerichtete Klage vor dem Finanzgericht Köln blieb erfolglos. Der Kläger hält daran fest, dass sein Gewinn steuerfrei ist. Deshalb hat er Revision beim Bundesfinanzhof eingelegt. Jetzt werden sich die obersten Richter grundlegend mit der Besteuerung von Kryptowährungen befassen müssen.