Verlängerung des Kurzarbeitergelds bis 30.9.2022
Das Kurzarbeitergeld kann bis 30.9.2022 weiterhin gezahlt werden, wenn mindestens 10 % der Beschäftigten eines Betriebs von Arbeitsausfall betroffen sind. Bis 30.9.2022 müssen die Beschäftigten auch nach wie vor keine Minusstunden abbauen.
Folgende Sonderregelungen laufen wie geplant am 30.6.2022 aus:
- höhere Leistungssätze
- längere Bezugsdauer
- Einbeziehung der Leiharbeit