Beabsichtigen Sie, Ihre selbstgenutzte Wohnung oder Ihr selbst genutztes Wohnhaus zu modernisieren? Dann können Sie unter Umständen eine Steuerermäßigung geltend machen. Denn nach § 35c EStG werden bestimmte Einzelmaßnahmen zur energetischen Gebäudesanierung gefördert. Darunter fallen z.B. die Erneuerung der Heizungsanlage oder die Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen oder Geschossdecken.
Daneben können auch die energetische Baubegleitung und Fachplanung steuerlich gefördert werden. Dafür müssen diese von Energieberaterinnen und Energieberatern durchgeführt werden, die zum Förderprogramm „Energieberatung für Wohngebäude“ zugelassen sind. Dem gleichgestellt ist die Beauftragung von Energieeffizienz-Expertinnen oder -Experten. Diese sind in der Energieeffizienz-Experten-Liste für Förderprogramme des Bundes aufgelistet.
Weiterführende Informationen zur steuerlichen Förderung energetischer Gebäudesanierungen finden Sie auf der Homepage des Bundesfinanzministeriums unter der Überschrift „Kurz erklärt“. Dort wird z.B. auch auf andere steuerliche Fördermöglichkeiten hingewiesen.
Haben Sie noch Fragen zur steuerlichen Förderung von energetischen Maßnahmen? Dann helfen wir Ihnen gerne weiter.