Mit großem Bedauern haben wir vom Tod des Verlegers Dr. Hans Dieter Beck erfahren. Mit ihm und dem Verlag C.H.Beck GmbH & Co. KG verbindet die Kanzlei eine 35-jährige Zusammenarbeit im Bereich der führenden Fachzeitschrift Deutsches Steuerrecht – DStR. Die Zusammenarbeit führte im Jahr 2007 zur Gründung und Erstausgabe des Entscheidungsdienstes DStRE, der seither zusammen mit der DStR erscheint und bis heute von mir und meinem Team (WPin/StBin Susanne Wiegräfe, RA Tina Rehm) als wissenschaftliche Schriftleitung verantwortet wird.

Mit Hans Dieter Beck verliert das deutsche Steuerrecht eine große und visionäre Persönlichkeit. Die tägliche Arbeit im Bereich Recht und Steuern wäre heute ohne die Produkte aus dem Hause Beck, insbesondere seine Datenbanken, nicht mehr vorstellbar. Die Zusammenarbeit mit dem Verlag C.H. Beck ist für mich und Akanthus seit vielen Jahren prägend. Es war immer eine Auszeichnung, dass Hans Dieter Beck zusammen mit seinem damaligen Redaktionsleiter Karl-Heinz Sporer diese ungewöhnliche Form der Zusammenarbeit mit einer Kanzlei initiierte und über all die Jahre daran festgehalten hat. Wir werden die Zusammenarbeit mit dem Beck-Verlag sehr gerne und im Gedenken an eine große Persönlichkeit des Steuerrechts fortführen.

03.02.2025, Dr. Andreas Koller