Geld fürs Homeoffice
Das Arbeiten von zu Haus aus wird in Pandemiezeiten unterstützt – und das unabhängig vom Nachweis eines separaten Arbeitszimmers. Die Pauschale beträgt 5 Euro pro Tag im Homeoffice, höchstens aber 600 Euro im Jahr (d.h. für max. 120 Tage Homeoffice).
Einen Wermutstropfen gibt es aber: Die Homeoffice-Pauschale wird in die sog. Werbungskostenpauschale eingerechnet und soll nicht zusätzlich gewährt werden. Diese Werbungskostenpauschale in Höhe von derzeit 1.000 Euro wird bei Arbeitnehmern automatisch bei der Steuerberechnung abgezogen und soll typische Werbungskosten – wie z.B. Fahrtkosten oder Weiterbildungen – abdecken. Wenn höhere Werbungskosten nachgewiesen werden, etwa weil die Fahrtkosten sehr hoch sind, kann der Arbeitnehmer den höheren Betrag steuermindernd geltend machen.
Die Homeoffice-Pauschale gibt es nur für die Jahre 2020 und 2021 gelten. Wie es danach weitergeht, bleibt abzuwarten.