Keine Sonderabschreibung nach § 7b EStG bei Abriss und anschließendem Neubau
Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Sonderabschreibung nach § 7b EStG ist u.a., dass durch die Baumaßnahmen neue, bisher nicht vorhandene Wohnungen hergestellt werden. Die Herstellung neuen Wohnraums ist nach einem Urteil des FG Köln (v. 12.9.2024 – 1 K 2206/21) nicht begünstigt, wenn ein zuvor bestehendes Wohngebäude abgerissen und damit in einer Gesamtbetrachtung kein zusätzlicher Wohnraum geschaffen wird. Die Kläger haben Revision eingelegt (Az. BFH IX R 24/24).
Aus unserer DStR-Redaktion, Veröffentlichung DStR-aktuell, DStR 8/2025, S. VI