Mehr Zeit für die Abgabe der Grundsteuererklärung
Die Steuerpflichtigen haben mehr Zeit bekommen, um ihre Grundsteuererklärung abzugeben. Statt am 31.10.2022 läuft die Frist erst am 31.1.2023 ab.
Das Finanzministerium betont aber, dass die neue Frist unbedingt eingehalten werden muss. Denn die Ermittlung der neuen Grundsteuerwerte stelle eine zwingende Vorarbeit für die Gemeinden dar, damit diese ab 2025 weiterhin die Grundsteuer erheben können. Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts dürfe die Grundsteuer ab 2025 nur auf Grundlage der neuen Wertansätze berechnet werden.